Sammel­stiftung oder Gemeinschafts­einrichtung?

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Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen bieten attraktive Lösungen für die berufliche Vorsorge. Doch wie unterscheiden sie sich?

Immer mehr Schweizer Unternehmen schliessen sich einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung (SGE) an. Von den rund 4,6 Millionen aktiven Versicherten gehören gemäss aktuellen Zahlen vom Bundesamt für Statistik 74% einer dieser beiden Stiftungsmodelle an. Mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens der beruflichen Vorsorge liegt heute bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, während ihr Anteil vor zehn Jahren noch bei 20% lag.

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen entlasten Unternehmen

Ein wichtiger Grund für das Wachstum von SGE liegt in der zunehmenden Regulierung, die für firmeneigene Pensionskassen immer schwerer zu stemmen ist. Zudem gestaltet sich für Unternehmen mit firmeneigener Pensionskasse die Suche nach geeigneten Personen für den Stiftungsrat oft schwierig, nicht zuletzt angesichts der damit einhergehenden Verantwortlichkeiten und möglichen Haftungsrisiken.

Demgegenüber hat es für Unternehmen einige Vorteile, sich einer SGE anzuschliessen: Ihre Verantwortungsträger werden entlastet und können von der hohen Professionalität und dem breiten Know-how der SGE in der Pensionskassenführung profitieren. Doch was genau unterscheidet eine Sammel- von einer Gemeinschaftseinrichtung?

Sammelstiftung

Gemeinschaftseinrichtung

Rechnungsführung

Getrennte Rechnungen für die einzelnen Vorsorgewerke

Eine Jahresrechnung über alle Vorsorgewerke

Deckungsgrad

Separater Deckungsgrad pro Vorsorgewerk

Ein Deckungsgrad über die ganze Stiftung

Anlagerisiken

Vorsorgewerke tragen Anlagerisiken zu einem gewissen Teil selbst

Anlagerisiken werden gemeinsam innerhalb der Stiftung getragen

Anlagestrategie

In Sammelstiftungen mit individueller Anlage wählt jedes Vorsorgewerk selbst die Anlagestrategie

Eine Anlagestrategie für alle Vorsorgewerke

Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Stiftungsmodells sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlagestrategie. Denn die Anlagestrategie und damit zusammenhängend die Verzinsung haben einen grossen Einfluss auf die Entwicklung der Sparkapitalien der Versicherten.

Die meisten SGE verfolgen das klassische Modell der Pool-Anlage. Hier gibt der Stiftungsrat die Anlagestrategie für alle angeschlossenen Unternehmen aufgrund der Risikofähigkeit der Stiftung vor. Alle Unternehmen mit ihren Beschäftigten tragen das Anlagerisiko gemeinsam und die Sparkapitalien werden einheitlich verzinst. Der Nachteil: Kündigt ein Unternehmen den Anschlussvertrag, wird eine Überdeckung in der Regel nicht mitgegeben.

Sammelstiftung mit individueller Anlage bietet mehr Möglichkeiten

Bei einer Sammelstiftung mit individueller Anlage kann hingegen jedes angeschlossene Unternehmen selbst entscheiden, welche Anlagerisiken es aufgrund seines Risikoprofils eingehen will, und die Anlagestrategie entsprechend wählen. Die angeschlossenen Unternehmen haben alle je einen eigenen Deckungsgrad, eine eigene Verzinsungspolitik und eine eigene Jahresrechnung. Kündigt ein angeschlossenes Unternehmen den Anschlussvertrag, nimmt es eine Über- oder Unterdeckung mit. Bei einer Unterdeckung werden die Austrittsguthaben der Versicherten entsprechend gekürzt.

Die GEMINI Sammelstiftung hat in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen angeschlossen, die ihre firmeneigene Pensionskasse aufgegeben haben. Bei GEMINI können sie ab einem Anlagevermögen von CHF 10 Millionen ihren bisherigen Vermögensverwalter beibehalten, sofern sie dies wünschen. Auch bei der Übernahme von Rentnerbeständen haben sie verschiedene Möglichkeiten.

Bei GEMINI bestimmen die Kundinnen und Kunden

Bei der GEMINI Sammelstiftung bestimmen die Kundinnen und Kunden selbst über die Eckwerte ihrer beruflichen Vorsorgelösung: von der Finanzierung über die Ausgestaltung der Leistungen bis zu den Anlagen.

  • GEMINI führt Ihr Vorsorgewerk wie eine eigenständige Pensionskasse – mit eigener Jahresrechnung und eigenem Deckungsgrad.

  • Sie haben die Wahl zwischen vier Anlagepools oder einer eigenen, individuellen Anlagestrategie. Ein Poolwechsel ist zweimal pro Jahr kostenlos möglich.

  • Ab einem Anlagevolumen von CHF 10 Millionen können Sie eine individuelle Anlagestrategie festlegen und diese mit einem eigenen Vermögensverwalter umsetzen.

Flexible Vorsorgelösungen

Sie bestimmen selbst über die Leistungen Ihres Vorsorgewerks und deren Finanzierung. Auch die Vermögensanlage und Verzinsung legen Sie selbst fest.

Möchten Sie mehr über das Angebot der GEMINI Sammelstiftung erfahren oder haben Sie Fragen? Alain Grand, Leiter Vertrieb, steht Ihnen gerne via Telefon oder E-Mail zur Verfügung. 

Haben Sie Fragen?

Alain Grand
Alain Grand
Leiter Vertrieb
Tel. +41 58 585 13 50