Arbeitgebende

Arbeitsunfähigkeit / Beitragsbefreiung

Melden Sie uns eine Arbeitsunfähigkeit mittels des Formulars Meldung Arbeitsunfähigkeit.

pinker Regenschirm mit doppeltem Schirm vor graublauem Hintergrund

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit bei Ihren Mitarbeitenden?

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall – nicht oder nur teilweise arbeitsfähig ist.

Man unterscheidet zwischen:

  • vollständiger Arbeitsunfähigkeit: Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter kann gar nicht mehr arbeiten.

  • teilweiser Arbeitsunfähigkeit: Die Arbeitsleistung ist eingeschränkt, aber teilweise noch möglich.

Wichtig für die berufliche Vorsorge

Beitragsbefreiung

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, kann gemäss Vorsorgeplan eine Beitragsbefreiung beantragt werden.

Das heisst:
GEMINI übernimmt die Finanzierung der Beiträge für die berufliche Vorsorge, sobald die im Vorsorgeplan festgelegte Wartefrist überschritten ist.

Wartefrist

Die Wartefrist ist die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Leistungspflicht durch GEMINI. Während dieser Frist bezahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin die Beiträge an die Pensionskasse. Nach Ablauf der Wartefrist übernimmt GEMINI die Beiträge. Die Dauer der Wartefrist ist im Vorsorgeplan festgelegt.

Das müssen Sie tun

  • Melden Sie uns die Arbeitsunfähigkeit spätestens nach Ablauf der im Vorsorgeplan festgelegten Wartefrist (meistens 90 Tage) mit dem Formular Meldung Arbeitsunfähigkeit.

  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen wie Arztzeugnisse, Taggeldabrechnungen usw. bei, damit wir den Anspruch prüfen können.

  • Senden Sie uns das von der versicherten Person unterschriebene Formular per Post.

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