Arbeitgebende
Unbezahlter Urlaub
Melden Sie uns einen unbezahlten Urlaub direkt über das Online-Portal Connect. Die Information an uns muss jeweils vor Beginn eines unbezahlten Urlaubs erfolgen.
Gut zu wissen
Sofern ein unbezahlter Urlaub länger als einen Monat dauert, kann die berufliche Vorsorge während des gesamten unbezahlten Urlaubs für maximal zwei Jahre weitergeführt werden.
Ihre Mitarbeitenden haben die Wahl, ob sie für die Dauer des unbezahlten Urlaubs alle Beiträge, keine Beiträge oder nur die Risikobeiträge weiterführen möchten.
Das Sparkapital wird für die Dauer des unbezahlten Urlaubs weiterhin verzinst.
Die Finanzierung des unbezahlten Urlaubs ist im Vorsorgeplan Ihres Unternehmens geregelt.
Wenn Ihre Mitarbeitenden während des unbezahlten Urlaubs keine Beiträge mehr an die berufliche Vorsorge leisten, endet der Versicherungsschutz einen Monat nach der letzten Beitragszahlung (Nachdeckungsfrist).
Das müssen Sie tun
Melden Sie uns einen unbezahlten Urlaub über das Online-Portal Connect.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrer Ansprechperson im Online-Portal oder
+41 58 585 33 00Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
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