Arbeitgebende

Austritt

Melden Sie uns einen Austritt direkt über das Online-Portal Connect.

zwei pinke Ballone steigen in den blauen wolkenlosen Himmel hoch

Melden Sie Mitarbeitende bei uns von der beruflichen Vorsorge ab, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis endet

  • der Jahreslohn unter die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan fällt

  • eine vorzeitige Pensionierung erfolgt

So funktioniert der Austritt

Den Austritt melden Sie ganz einfach im Online-Portal. Sobald die Meldung bei uns eingegangen ist, nehmen wir direkt Kontakt mit der austretenden Person auf und klären gemeinsam, wie die Freizügigkeitsleistung verwendet werden soll. Dafür senden wir Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter das Formular Verwendung der Austrittsleistung zu. Darin sind die möglichen Verwendungsarten übersichtlich aufgeführt.

Bei einer vorzeitigen Pensionierung bitten wir Sie, die Pensionierung über das Portal zu melden. Gerne werden wir dem Versicherten die entsprechenden Unterlagen für die bevorstehende Pensionierung direkt zustellen.

So funktioniert der Austritt bei Arbeitsunfähigkeit

Wartefrist: Wenn Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter krank oder verunfallt ist und nicht mehr arbeiten kann, übernimmt die Pensionskasse nach einer gewissen Zeit die Beiträge (sogenannte Beitragsbefreiung). Diese Zeit bis zum Beginn der Leistung nennt man Wartefrist. Die Dauer der Wartefrist ist im Vorsorgeplan festgelegt.

Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger arbeitsunfähig und hat die Wartefrist überschritten, informieren Sie uns bitte vor dem Austritt. Senden Sie uns dafür das Formular Meldung Arbeitsunfähigkeit zusammen mit den nötigen Unterlagen. 

Hinweis: Damit wir die Beitragsbefreiung prüfen und übernehmen können, muss die Arbeitsunfähigkeitsmeldung vor dem Austritt bei uns eintreffen.

Wir sind für Sie da

  • Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrer Ansprechperson im Online-Portal oder +41 58 585 33 00 

  • Schreiben Sie uns: service@gemini.ch

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