Arbeitnehmende
Austritt
Endet Ihr Arbeitsverhältnis mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber, treten Sie aus der GEMINI Sammelstiftung aus.
Sobald uns Ihr Arbeitgeber Ihren Austritt gemeldet hat, erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:
Austrittsformular, auf dem Sie uns angeben können, wohin wir Ihre Austrittsleistung, bestehend aus Ihrem Sparkapital, überweisen sollen.
Provisorische Austrittsabrechnung per Austrittsdatum. Bis zum Auszahlungstag wird Ihr Sparkapital weiterhin verzinst.
Das geschieht mit Ihrer Austrittsleistung
Bei Stellenwechsel: Wechseln Sie Ihre Arbeitsstelle, überweisen wir Ihre Austrittsleistung an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung.
Bei Arbeitsunterbruch: Treten Sie auf absehbare Zeit keine neue Arbeitsstelle an, überweisen wir Ihre Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto.
Bei Selbstständigkeit, Auswanderung oder Geringfügigkeit: Machen Sie sich selbstständig, verlassen Sie die Schweiz oder ist Ihre Austrittsleistung geringer als Ihr Jahresbeitrag an die Pensionskasse, können Sie sich Ihre Austrittsleistung bar auszahlen lassen.
Gut zu wissen
Erhalten wir innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung, überweisen wir sie an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Wenn Sie nicht nahtlos weiterbeschäftigt sind, bleiben Sie während maximal einem Monat für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Ihre nächsten Schritte
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Verwendung der Austrittsleistung.
Eröffnen Sie gegebenenfalls ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung Ihrer Wahl.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00
Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
News & Wissen
- Wissen
Governance und Verantwortung: Wer entscheidet über die Anlagen in einer Sammelstiftung?