Arbeitgebende

Eintritt

Melden Sie uns einen Eintritt direkt über das Online-Portal Connect.

ein Tänzer und eine Tänzerin tanzen mit wehenden Tülltüchern in hellem Studio

Melden Sie Mitarbeitende bei uns zur beruflichen Vorsorge an, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das 17. Altersjahr ist vollendet.

  • Der Jahreslohn liegt über der Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan.

  • Der Arbeitsvertrag dauert länger als drei Monate.

  • Das Rentenalter ist noch nicht erreicht.

Das müssen Sie tun

Melden Sie einen Eintritt direkt über das Online-Portal Connect. Nach dem Übermitteln der Daten erhalten Sie eine Bestätigung mit den erfassten Angaben sowie einer Übersicht der provisorischen Beiträge pro Jahr und Monat.

Das geschieht nach der Anmeldung

Nach der Anmeldung stellen wir der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter folgende Unterlagen per Post zu:

  • Willkommensschreiben

  • Vorsorgeausweis

  • Merkblatt für Neueintretende zur Übertragung allfälliger Freizügigkeitsleistungen bei Personen ab 25 Jahren

  • Aktivierungsbrief mit Zugangsdaten zur Registrierung im Online-Portal

Beiträge provisorisch berechnen – so geht’s

Wir sind für Sie da

  • Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrer Ansprechperson im Online-Portal oder +41 58 585 33 00 

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