Arbeitnehmende
Ihr Vorsorgeausweis
Ihr Vorsorgeausweis enthält alle wichtigen Informationen zu den Leistungen Ihrer Pensionskasse. Deshalb lohnt es sich, ihn richtig zu lesen und zu verstehen.
Ihr Vorsorgeausweis zeigt Ihnen auf, wie Sie in der beruflichen Vorsorge versichert sind. Sie erfahren beispielsweise, welche Leistungen Sie und Ihre Angehörigen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall voraussichtlich erhalten.
Gut zu wissen
Sie erhalten mindestens einmal pro Jahr einen aktuellen Vorsorgeausweis: zum Anfang des Jahres und bei Änderungen von Lohn oder Arbeitspensum sowie nach Vorbezügen und Einkäufen.
Weitere Informationen zu den Leistungen Ihrer Pensionskasse finden Sie im Vorsorgereglement und im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers.
Vorsorgeausweis einfach erklärt
Damit Sie sich besser orientieren können, erläutern wir Ihnen die wichtigsten Angaben und Kennzahlen auf Ihrem Vorsorgeausweis.

1Vorsorgewerk
2Unternehmen
3Personenkreis
4Eintritt Plan / PK
5Gemeldeter Jahreslohn
6Versicherte Löhne
7Sparbeitrag
8Zusatzbeitrag
9Stand Sparguthaben
10Zinssatz
11Provisorischer Zinssatz
12Einmaliges Alterskapital
13UWS (Umwandlungssatz)
14Jährliche Altersrente
15Leistungen im Rücktrittsalter (Hochrechnung mit 0%)
16Gemäss BVG bei ordentlicher Pensionierung
17Pensionierten-Kinderrente
18Leistungen bei Invalidität
19Ehegatten-/Lebenspartnerrente
20Waisenrente
21Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum
22Verpfändung
23Begünstigungserklärung

1Vorsorgewerk
GEMINI führt für jedes angeschlossene Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk. Jedes Vorsorgewerk kann die Finanzierung und Leistungen selber bestimmen und hat einen eigenen Jahresabschluss inkl. Deckungsgrad. Die versicherten Leistungen und deren Finanzierung werden durch das Rahmenreglement und den Vorsorgeplan für jeden Personenkreis bestimmt.
2Unternehmen
Ihr Arbeitgeber
3Personenkreis
Jedes Vorsorgewerk besteht aus einem oder mehreren Personenkreisen (z.B. Personenkreis Mitarbeiter oder Kader).
4Eintritt Plan / PK
Eintritt Plan: Datum Ihres Eintritts in den Vorsorgeplan.
Eintritt PK: Datum Ihres Eintritts in die GEMINI Sammelstiftung.5Gemeldeter Jahreslohn
Entspricht dem vereinbarten AHV-pflichtigen Lohn für ein ganzes Jahr (meist Brutto-Monatslohn x 12 oder 13). Wird von der Personalabteilung an GEMINI übermittelt.
6Versicherte Löhne
Die versicherten Löhne sind jeweils im Vorsorgeplan definiert und bilden die Grundlage für die Berechnung der Leistungen und Beiträge.
7Sparbeitrag
Mit den Sparbeiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird das Sparkapital aufgebaut. Die Beiträge sind im Vorsorgeplan geregelt.
8Zusatzbeitrag
Als Zusatzbeiträge werden die Kosten für die Risikoversicherung, die Verwaltung, den Sicherheitsfonds, die Teuerungsanpassung und allenfalls die Sanierung des Vorsorgewerks bezeichnet. Sie erhöhen das Sparkapital nicht.
9Stand Sparguthaben
Entspricht Ihrem aktuell vorhandenen Kapital gemäss Vorsorgeplan per Berechnungsstichtag und dem darin enthaltenen gesetzlichen BVG-Anteil.
10Zinssatz
Dieser Zinssatz wird jährlich von der Vorsorgekommission Ihres Arbeitgebers aufgrund der finanziellen Situation des Vorsorgewerks festgelegt.
11Provisorischer Zinssatz
Dieser Zinssatz entspricht dem BVG-Mindestzinssatz.
12Einmaliges Alterskapital
Voraussichtliches Alterskapital beim Altersrücktritt, welches auf den aktuell gültigen Werten gemäss Vorsorgeplan verzinst hochgerechnet wurde. Der Zins für die Hochrechnung (Projektionszins) entspricht gemäss Beschluss des Stiftungsrats dem Mindestzinssatz BVG.
13UWS (Umwandlungssatz)
Prozentsatz, mit dem das Sparkapital zum Zeitpunkt Ihres Altersrücktritts in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Der Umwandlungssatz wird vom Stiftungsrat oder der Vorsorgekommission festgelegt.
14Jährliche Altersrente
Das einmalige Sparkapital wird mit dem Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt, sofern der Vorsorgeplan dies vorsieht.
15Leistungen im Rücktrittsalter (Hochrechnung mit 0%)
Voraussichtliches Alterskapital im Rücktrittsalter gemäss Vorsorgeplan, ohne Zins berechnet.
16Gemäss BVG bei ordentlicher Pensionierung
Zeigt die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG).
17Pensionierten-Kinderrente
Anspruch haben Bezüger einer Altersrente gemäss Vorsorgeplan für jedes anspruchsberechtigte Kind. Die Summe der Kinderrenten ist begrenzt auf 30% der laufenden Altersrente.
18Leistungen bei Invalidität
Bei Invalidität wird die im Vorsorgeplan festgelegte Invalidenrente nach Ablauf der Wartefrist oder nach Erschöpfung der Taggeldleistungen ausbezahlt – inklusive des darin enthaltenen gesetzlichen BVG-Anteils
19Ehegatten-/Lebenspartnerrente
Die im Vorsorgeplan versicherte Ehegattenrente wird bei Tod vor Altersrücktritt fällig. Ist im Vorsorgeplan auch eine Lebenspartnerrente versichert, wird eine schriftliche Begünstigungserklärung vorausgesetzt.
20Waisenrente
Für jedes anspruchsberechtigte Kind (unter 18 oder 20, gemäss Vorsorgeplan, in Ausbildung unter 25) wird nach Ihrem Tod eine Waisenrente ausbezahlt.
21Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum
Diesen Betrag können Sie maximal beziehen, um selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben oder zu erstellen, eine Hypothek abzuzahlen oder sich an Wohneigentum zu beteiligen (z.B. Wohnbaugenossenschaft). Die gesetzlichen und reglementarischen Einschränkungen sind zu beachten.
22Verpfändung
Zeigt an, ob eine Verpfändung von Vorsorgeleistungen für Wohneigentum besteht.
23Begünstigungserklärung
Zeigt an, ob Sie eine Begünstigungserklärung eingereicht haben, die z.B. Ihre/n Lebenspartner/in nach Ihrem Tod absichert.
Ihr aktueller Vorsorgeausweis
Ihren aktuellen Vorsorgeausweis finden Sie auf dem Online-Portal Connect. Dort können Sie auch verschiedene Berechnungen durchführen: von Vorbezügen zur Finanzierung von Wohneigentum über Einkäufe bis zur Frühpensionierung.

Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00
Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
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