Arbeitnehmende
Ihre Pensionierung
Im Zusammenhang mit Ihrer Pensionierung beantworten wir gern Ihre Fragen und unterstützen Sie bei wichtigen Entscheidungen.
Gemäss Gesetz steht es Ihnen frei, sich im Alter von 58 bis 70 Jahren flexibel pensionieren zu lassen. Konkret haben Sie die Wahl zwischen einer vorzeitigen Pensionierung, einer ordentlichen Pensionierung, einer Teilpensionierung und einer aufgeschobenen Pensionierung.
Hier finden Sie nützliche Informationen
Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers: Enthält die Bestimmungen, die für Sie persönlich gelten.
Merkblatt zur Pensionierung: Enthält alle Informationen zu den unterschiedlichen Formen der Pensionierung und zur Altersleistung.
Online-Portal Connect: Berechnen Sie die Auswirkungen von unterschiedlichen Pensionierungszeitpunkten auf Ihre Altersleistung.
Gut zu wissen
Je nach Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers können Sie Ihre Altersleistung als Rente, Kapital oder Mischform beziehen.
Ihre Pensionierung müssen Sie uns spätestens vier Wochen vor Erreichen des Rücktrittsalters bekannt geben.
Nach Einreichen der Pensionierungsmeldung können Sie die Bezugsform nicht mehr ändern.
Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie im Hinblick auf Ihre Pensionierung Ihren Vorsorgeausweis und den Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers.
Lesen Sie das Merkblatt zur Pensionierung.
Geben Sie uns die gewünschte Bezugsform Ihrer Altersleistung rechtzeitig mit dem Formular Pensionierungsmeldung bekannt.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00
Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
Ihren Vorsorgeausweis verstehen
Online-Portal Connect
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