Arbeitnehmende

Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und Ihren Sparprozess weiterzuführen.

Gut zu wissen

  • Der unbezahlte Urlaub ist im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers geregelt.

  • Sie haben die Wahl, ob Sie für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs Spar- und Risikobeiträge, oder nur die Risikobeiträge leisten möchten.

  • Ihr Sparkapital wird für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs weiterhin verzinst.

  • Sie können den Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub für maximal zwei Jahre weiterführen.

Ihre nächsten Schritte

  • Prüfen Sie, wie der unbezahlte Urlaub im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers geregelt ist.

  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs und die Varianten der Weiterversicherung.

  • Ihr Arbeitgeber meldet uns aufgrund Ihres Entscheids die nötigen Informationen.

 Wir sind für Sie da

  • Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00

  • Schreiben Sie uns: service@gemini.ch