Arbeitnehmende
Unbezahlter Urlaub
Bei einem unbezahlten Urlaub haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und Ihren Sparprozess weiterzuführen.
Gut zu wissen
Der unbezahlte Urlaub ist im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers geregelt.
Sie haben die Wahl, ob Sie für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs Spar- und Risikobeiträge, oder nur die Risikobeiträge leisten möchten.
Ihr Sparkapital wird für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs weiterhin verzinst.
Sie können den Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub für maximal zwei Jahre weiterführen.
Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie, wie der unbezahlte Urlaub im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers geregelt ist.
Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs und die Varianten der Weiterversicherung.
Ihr Arbeitgeber meldet uns aufgrund Ihres Entscheids die nötigen Informationen.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00
Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
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