Arbeitnehmende
Wohneigentum
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie Kapital aus der Pensionskasse verwenden.
In den eigenen vier Wänden wohnen: Die Pensionskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Sparkapital selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren. Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Wahl:
Vorbezug: Mit einem Vorbezug von Sparkapital schaffen Sie zusätzliches Eigenkapital, wodurch Sie Ihre Zinskosten reduzieren können.
Verpfändung: Mit einer Verpfändung können Sie die Amortisierung einer bestehenden Hypothek aufschieben oder von einem tieferen Zinssatz für eine zweite Hypothek profitieren. Ihr Sparkapital bleibt unverändert.
Für folgende Zwecke können Sie einen Vorbezug oder eine Verpfändung einsetzen
Erstellen von Wohneigentum als Bauherrin/Bauherr
Erstellen von Wohneigentum im Werkvertrag
Erwerben von Wohneigentum
Amortisieren einer bestehenden Hypothek
Erwerben eines Anteilscheins einer Wohnbaugenossenschaft
Wertvermehrende Investitionen in ein Eigenheim
Welche Auswirkungen hat ein Vorbezug?
Berechnen Sie im Online-Portal Connect, wie sich ein Vorbezug von Pensionskassenkapital auf Ihre Vorsorgesituation auswirkt, und beantragen Sie den gewünschten Vorbezug.

Gut zu wissen
Ein Vorbezug reduziert Ihr Sparkapital und beeinflusst damit die Leistungen Ihrer Pensionskasse.
Pensionskasseneinkäufe können Sie erst wieder tätigen, nachdem Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben.
Weitere Informationen zum Vorbezug finden Sie im Merkblatt Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung.
Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis, welchen Betrag Sie für die Finanzierung von Wohneigentum verwenden können.
Beantragen Sie die gewünschte Verwendung mit dem Formular Vorbezug oder Verpfändung oder in Connect unter Anfragen: WEF-Vorbezug.
Reichen Sie uns die benötigten Unterlagen vollständig ein.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00
Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
Ihren Vorsorgeausweis verstehen
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