Arbeitgebende
Wahlpläne
Mit Wahlplänen können Ihre Versicherten selbst entscheiden, ob sie höhere oder tiefere Sparbeiträge in die Pensionskasse einzahlen möchten.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber legen Sie im Vorsorgeplan fest, ob Ihre Mitarbeitenden zwischen verschiedenen Wahlplänen wählen können. So haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, höhere oder tiefere Sparbeiträge zu leisten, je nach persönlicher Situation.
Gut zu wissen
Ihre Mitarbeitenden können in der Regel zwischen drei Wahlplänen wählen: z. B. Mini, Midi oder Maxi. Es sind maximal drei Wahlpläne pro Personenkreis möglich.
Ein Wechsel ist jeweils bei Eintritt in die Pensionskasse oder auf den Jahresbeginn möglich.
Der Beitragssatz des Arbeitgebers ist in jedem Wahlplan gleich hoch.
Die Altersgutschriften beim Wahlplan mit den niedrigsten Beitragssätzen müssen mindestens 2/3 der Altersgutschriften des Plans mit den höchsten Beitragssätzen betragen.
Zusätzliche Altersgutschriften sind vollumfänglich von den Steuern abzugsfähig.
Beiträge provisorisch berechnen – so geht’s
Im Online-Portal Connect können Sie bei neu eintretenden Mitarbeitenden simulieren, wie sich die Beiträge in den verschiedenen Wahlplänen unterscheiden. Die definitiven Beiträge erhalten Sie nach der Zustellung der Anmeldung.

Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrer Ansprechperson im Online-Portal oder
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Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
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