Arbeitnehmende
Einkäufe
Mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse können Sie Ihre Altersleistungen verbessern und gleichzeitig Steuern sparen.
Mit Einkäufen können Sie Ihr Sparkapital in der Pensionskasse erhöhen. Dabei profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Bessere Altersleistung: Mit Einkäufen können Sie Vorsorgelücken schliessen und Ihre Altersleistung bei der Pensionierung erhöhen.
Attraktive Verzinsung: Während Ihr Kapital in der Pensionskasse liegt, wird es angelegt und verzinst.
Steuerersparnis: Ihre Einkäufe können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auf Ihr Kapital in der Pensionskasse zahlen Sie ausserdem keine Vermögenssteuer.
Welche Auswirkungen hat ein Einkauf?
Berechnen Sie im Online-Portal Connect, wie sich ein Einkauf auf Ihre Vorsorgesituation auswirkt, und beantragen Sie den gewünschten Einkauf.

Gut zu wissen
Haben Sie Sparkapital zur Finanzierung von Wohneigentum vorbezogen? Dann können Sie Einkäufe erst wieder tätigen, nachdem Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben.
Die aus einem Einkauf resultierenden Leistungen dürfen Sie während einer Sperrfrist von drei Jahren nicht als Kapital beziehen.
Bei Ihrem Tod zahlen wir Ihre Einkäufe den Hinterbliebenen zusätzlich zum Todesfallkapital separat aus.
Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie auf Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis, mit welchem Betrag Sie sich einkaufen können.
Beantragen Sie den gewünschten Einkauf mit dem Formular Einkaufserklärung oder in Connect unter Anfragen: Einkauf.
Wir lassen Ihnen die Berechnung des maximal möglichen Einkaufs sowie die Kontoangaben zukommen, damit Sie den gewünschten Betrag überweisen können.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an: Direktnummer gemäss Ihrem Vorsorgeausweis oder +41 58 585 33 00
Schreiben Sie uns: service@gemini.ch
Ihren Vorsorgeausweis verstehen
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