Fünf Fragen und Antworten zu Vorsorgeplänen

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Wie gut sind Mitarbeitende im Fall von Invalidität und Tod abgesichert? Sind sie im Alter gut versorgt? Diese Fragen – also die Definition der Leistungen in der beruflichen Vorsorge und deren Finanzierung – sind im Vorsorgeplan festgehalten. Wir klären fünf zentrale Fragen rund um das Thema Vorsorgeplan.

Wer bestimmt den Inhalt des Vorsorgeplans?  

Grundsätzlich bestimmen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber das Leistungsniveau des Vorsorgeplans. Sie und Ihre Mitarbeitenden wählen paritätisch eine Vorsorgekommission, also ein Gremium aus gleich vielen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. In einem zweiten Schritt geht es darum, den Vorsorgeplan in enger Zusammenarbeit mit der Vorsorgekommission gegebenenfalls anzupassen und zu genehmigen. 

Was ist der Unterschied zwischen dem BVG-Obligatorium und dem Überobligatorium? 

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt Ihnen Minimalleistungen vor, für die Sie Ihre Mitarbeitenden versichern müssen. Diese Minimalleistungen sind in der heutigen Zeit jedoch oft ungenügend. Deshalb haben die meisten Unternehmen für ihre Mitarbeitenden höhere Leistungen versichert. In diesem Fall spricht man von der überobligatorischen Vorsorge.  

Welchen Gestaltungsspielraum haben Unternehmen im Überobligatorium? 

Der Gestaltungsspielraum ist abhängig von der Wahl Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Das Spektrum reicht von Vorsorgeeinrichtungen mit vordefinierten Vorsorgeplänen, sogenannten Standardplänen, bis hin zu hochindividualisierten Vorsorgelösungen.  

Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, haben Sie folgende Optionen:  

  • Versicherten Lohn über das BVG-Obligatorium hinaus erweitern (z. B. reduzierter oder gar kein Koordinationsabzug, keine BVG-Obergrenze, mit Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads) 

  • Sparbeiträge erhöhen  

  • Einkaufspotenzial für versicherte Personen schaffen 

  • Invalidenrente/Invalidenkinderrente in Prozent des AHV-Lohns oder des versicherten Lohns festlegen 

  • Hinterlassenenleistungen in Prozent des AHV-Lohns oder des versicherten Lohns festlegen 

  • Zusätzliches Todesfallkapital mitversichern 

  • Wahlpläne einführen, bei denen die versicherten Personen freiwillig höhere oder tiefere Sparbeiträge leisten können 
     

Welche Arten von Vorsorgeplänen gibt es?  

Man unterscheidet zwischen Beitragsprimat und Leistungsprimat. Mit der Wahl legen Sie die Art der Leistungen zugunsten Ihrer Mitarbeitenden und die Finanzierung fest.  

  • Beitragsprimat: Die Höhe der versicherten Vorsorgeleistungen wird aufgrund des angesparten Altersguthabens der versicherten Person festgelegt. Die Sparbeiträge sind vorgegeben, meist in Form von Lohnprozenten.  

  • Leistungsprimat: Die versicherten Vorsorgeleistungen sind in Prozent einer Bezugsgrösse (z. B. massgeblicher Lohn) festgelegt. Im Leistungsprimat wird die Rente anteilmässig anhand des zuletzt versicherten Lohns festgelegt.  

Heutzutage beinhalten Vorsorgepläne oftmals Komponenten aus Beitrags- und Leistungsprimat. Die Altersleistung wird mehrheitlich nach dem Beitragsprimat definiert. Die Risiken Tod und Invalidität werden meist nach dem Leistungsprimat versichert. 

Was ist bei der Wahl des Vorsorgeplans zu beachten? 

Für die Wahl sind zwei Fragen entscheidend: Wie wollen Sie Ihre Mitarbeitenden absichern bzw. welche Leistungen wollen Sie ihnen bieten? Und: Wie viel soll die Vorsorge der Mitarbeitenden kosten? In diese Überlegungen sollten Sie zudem Ihre Branche, die vorhandene Lohnstruktur im Unternehmen sowie die Unterschiede im Versichertenkreis (Mitarbeitende, Kader, Direktion) einbeziehen. Denn die Ausgestaltung der Vorsorge ist ein Wettbewerbsfaktor im Rennen um die besten Arbeitskräfte. 

Gestalten Sie Ihren Vorsorgeplan mit uns 

Die GEMINI Sammelstiftung bietet Ihnen massgeschneiderte Vorsorgelösungen, die weit über das BVG-Obligatorium hinausgehen können. Sie bestimmen selbst über die Leistungen Ihres Vorsorgeplans und deren Finanzierung. Jedes Unternehmen kann aus einem breiten Angebot wählen und so ein Leistungsziel konsequent ansteuern. 

Bei GEMINI werden Sie persönlich beraten und begleitet – ergänzt durch Spezialistinnen und Spezialisten aus allen Disziplinen der beruflichen Vorsorge. 

Haben Sie Fragen?

Alain Grand
Alain Grand
Leiter Vertrieb
Tel. +41 58 585 13 50