Kader- und Zusatzvorsorge als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen
Zurück zur ÜbersichtIm Wettbewerb um gesuchte Führungs- und Fachkräfte sind Unternehmen mit einer gut ausgebauten beruflichen Vorsorge im Vorteil. Eine massgeschneiderte Kader- oder Zusatzvorsorgelösung ist dazu bestens geeignet.
Die Pensionskasse ist für Angestellte eine wichtige Lohnnebenleistung. Das gilt insbesondere für Mitarbeitende mit höheren Löhnen wie Führungskräfte und Fachspezialisten. Diese werden auf dem Arbeitsmarkt stark umworben. Wollen Unternehmen gute Mitarbeitende auf dieser Stufe gewinnen und halten, sollten sie ihnen eine attraktive berufliche Vorsorge offerieren können.
Viele Arbeitgeber sind sich nicht bewusst, dass ihre Angestellten mit höheren Löhnen in der Basisvorsorge einer Pensionskasse oft nicht genügend gut versichert sind. Dies kann zu erheblichen Vorsorgelücken führen. Beispielsweise wird zu wenig Alterskapital angespart, oder die Mitarbeitenden sind bei Unfall, Invalidität oder Tod nicht genügend abgesichert. Hier hilft eine Kader- oder Zusatzvorsorgelösung.
Was ist eine Kader- oder Zusatzvorsorgelösung?
Bei einer Kadervorsorgelösung handelt es sich um eine weitergehende berufliche Vorsorge für Kaderpersonen verschiedenster Hierarchiestufen eines Unternehmens. Dabei können für die verschiedenen Stufen auch unterschiedliche Vorsorgepläne angeboten werden (z.B. mittleres Kader, Direktion, Geschäftsleitung). In eine Zusatzvorsorge hingegen werden Mitarbeitende ab einem bestimmten Lohnniveau aufgenommen, unabhängig von ihrer Funktion im Unternehmen.
Beide Lösungen haben zum Ziel, Mitarbeitende mit höheren Löhnen gezielt besser abzusichern. Für die Finanzierung und die Ausgestaltung der Leistungen gelten in der Regel andere Bestimmungen als in der Basisvorsorge. Aus diesem Grund werden diese Vorsorgelösungen oft als separates Vorsorgewerk mit eigener Vorsorgekommission aufgesetzt. Auch die höhere Vertraulichkeit spricht für eine separate Lösung.
Welchen Nutzen haben diese Lösungen?
In einer Kader- oder Zusatzvorsorgelösung können Löhne bis zu einer Höhe von CHF 882’000 versichert werden, während das Maximum im BVG-Obligatorium bei CHF 88’200 liegt. Darüber hinaus können höhere Leistungen bei Unfall, Invalidität oder Tod versichert werden. Zudem kann der Arbeitgeber höhere Beiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen 50% zahlen. Interessant für die Versicherten sind auch die zusätzlichen Möglichkeiten für freiwillige Pensionskasseneinkäufe, die zur Steueroptimierung genutzt werden können.
Natürlich bedingt eine Kader- oder Zusatzvorsorgelösung einen gewissen Zeitaufwand für die Verwaltung und die Kommunikation mit den Versicherten sowie zusätzliche Kosten für die Finanzierung. Ein Unternehmen verschafft sich in der Rekrutierung und Bindung von Schlüsselmitarbeitenden jedoch einen grossen Vorteil, wenn es sich mit einer attraktiven Kadervorsorgelösung von den Mitbewerbern abheben kann.
Kader- und Zusatzvorsorgelösungen seit 1977
Seit 1977 bietet die GEMINI Sammelstiftung Basis-, Kader- und Zusatzvorsorgelösungen für Unternehmen an, die weit über das BVG-Obligatorium hinausgehen können. Alle Lösungen können unabhängig voneinander beauftragt werden. Für jede Lösung richtet GEMINI ein eigenständiges Vorsorgewerk ein. Gerne erarbeiten wir Ihnen ein massgeschneidertes Angebot für Ihre Kader- oder Zusatzvorsorgelösung.