Was macht eigentlich die Vorsorge­kommission in einer Sammel­stiftung?

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Die Vorsorgekommission einer Sammelstiftung spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung der beruflichen Vorsorge eines Unternehmens. Sie trifft wichtige Entscheidungen im Interesse aller Beteiligten, arbeitet eng mit dem Stiftungsrat zusammen und gewährleistet die reibungslose Umsetzung der Vorsorgepläne sowie die Interessenvertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich mit dem Einverständnis ihres Personals über einen Anschlussvertrag einer Sammelstiftung anzuschliessen. Im Unterschied zu firmeneigenen Pensionskassen, in denen der Stiftungsrat alle Entscheidungen trifft, ist in einer Sammelstiftung der Stiftungsrat lediglich für übergreifende Belange zuständig. Jedes angeschlossene Unternehmen muss eine paritätische Vorsorgekommission bilden, die aus der gleichen Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber besteht.

Was sind die wichtigsten Aufgaben einer Vorsorgekommission?

Die Vorsorgekommission (VOKO) hat die primäre Verantwortung, Entscheide hinsichtlich der beruflichen Vorsorge im Interesse aller Beteiligten zu treffen. Dies beinhaltet beispielsweise die Änderung des Vorsorgeplans oder einen Wechsel des Vorsorgeanbieters. Zudem sind die Arbeitnehmervertreter oft Ansprechpartner für Fragen rund um Vorsorgethemen. Bei GEMINI trifft die Vorsorgekommission zudem jährlich Zinsentscheide basierend auf einer Deckungsgradberechnung anhand der Rendite per Oktober eines Jahres. Die Berechnung enthält Hinweise zur notwendigen Ziel-Wertschwankungsreserve und zur daraus resultierenden maximalen Verzinsung der Altersguthaben.

Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat

Die Kompetenzen der VOKO und des Stiftungsrats sind klar definiert. Während der Stiftungsrat die Gesamtverantwortung für die Sammelstiftung trägt und für die strategische Ausrichtung zuständig ist, beauftragt die VOKO den Stiftungsrat gemäss Organisationsreglement mit seinen Aufgaben und Pflichten.

Nötige Kenntnisse der VOKO-Mitglieder

VOKO-Mitglieder müssen über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen und sicherstellen, dass die Organisation im Bereich der beruflichen Vorsorge funktioniert. Sie sollten zudem grundlegendes Vorsorge-Know-how besitzen.

 Die wichtigsten Aufgaben der VOKO im Überblick:

  • Entscheide über den Vorsorgeplan und allfällige Änderungen

  • Entscheide über die Verwendung von freien Mitteln

  • Regelmässige bzw. bedarfsabhängige Information aller Versicherten im Unternehmen

  • Kontrolle über Zahlungen und Meldungen des Arbeitgebers an die Sammelstiftung

  • Vertretung der Interessen des Vorsorgewerks gegenüber dem Stiftungsrat der Sammelstiftung

  • Wahl des Stiftungsrats der Sammelstiftung

  • Mitwirkung bei einer allfälligen Kündigung des Anschlussvertrags bei der Sammelstiftung

Arbeitnehmende und Arbeitgeber wählen ihre Vertretung in die Vorsorgekommission gemäss Wahlreglement. Das heisst, die Arbeitnehmervertretung wird vom Personal des Unternehmens gewählt, die Arbeitgebervertretung vom Arbeitgeber bestimmt. Eine Amtsdauer beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Arbeitnehmervertreter geniessen zudem einen speziellen Kündigungsschutz (OR, Art. 336, Abs. 2 lit. b), wonach eine Kündigung nur mit begründetem Anlass ausgesprochen werden kann.

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