
Take Aways des Artikels
Die Unterscheidung zwischen SGE und firmeneigenen Pensionskassen ist formal klar und der Stiftungsurkunde zu entnehmen.
In der Praxis taugen allerdings weder die Kosteneffizienz noch die Anpassungsfähigkeit als Kriterium zur Unterscheidung, da Sammelstiftungen ebenso individuell justiert werden können wie firmeneigene Pensionskassen.
Sowohl firmeneigene Kassen wie Sammelstiftungen haben gemäss ihrer Form Vor- und Nachteile. Dass sich die Unterschiede in der Praxis teilweise verwischen, fordert auch die Aufsichtsbehörden heraus.
Lesen Sie den ganzen Artikel von Geschäftsführer Bruno Marroni, publiziert in der Schweizer Personalvorsorge.
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Governance und Verantwortung: Wer entscheidet über die Anlagen in einer Sammelstiftung?
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